
„Mein Makler von der Versicherung …“ – diesen Satz hört man häufig. Tatsächlich kann ein angestellter Mitarbeiter einer Versicherung aber gar kein unabhängiger Versicherungsmakler sein. Und auch ein Versicherungsagent hat eine andere rechtliche Stellung als ein Makler.
Durch Online-Vergleichsportale und Leadplattformen ist die Unterscheidung noch wichtiger geworden. Denn die Website, auf der Sie Ihre Daten eingeben, muss nicht dasselbe Unternehmen sein, das Sie anschließend berät oder Ihren Versicherungsvertrag vermittelt.
Die entscheidende Frage lautet deshalb:
Wer vertritt eigentlich Ihre Interessen – und welche Versicherungen stehen Ihnen tatsächlich zur Auswahl?
Kurzantwort |
Ein Außendienstmitarbeiter ist bei einer bestimmten Versicherung angestellt. Er arbeitet für dieses Unternehmen und vermittelt dessen Produkte.
Wenn Sie direkt mit dem Außendienst einer Versicherung sprechen, erhalten Sie Beratung innerhalb des Angebots dieser einen Versicherung. Ein Vergleich mit Tarifen anderer Versicherungen gehört nicht zu seinem Vertriebsauftrag.
Auswahl (Angebot) = 1 Versicherung
Ein Versicherungsagent ist selbständig und arbeitet aufgrund von Agenturverträgen für eine oder mehrere Versicherungen. Ein Mehrfachagent kann daher Produkte mehrerer Versicherungen vermitteln. Seine Auswahl ist auf jene Versicherungen beschränkt, mit denen entsprechende Agenturverhältnisse bestehen.
Entscheidend ist die gesetzliche Interessenbindung: Ein Versicherungsagent ist verpflichtet, die Interessen seiner Versicherung bzw. seiner Versicherungen zu wahren.
Gleichzeitig hat auch er Informations- und Beratungspflichten gegenüber seinen Kunden. Das ändert aber nichts an seiner grundsätzlichen Stellung: Er vertritt die Interessen seiner Versicherungen und vermittelt deren Produkte.
Beim Versicherungsmakler ist es umgekehrt: Er ist gesetzlich verpflichtet, die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
Auswahl (Angebot) = seine Vertragspartner
Beim Versicherungsmakler ist die gesetzliche Ausgangslage eine andere.
Das Maklergesetz verpflichtet ihn ausdrücklich, die Interessen des Versicherungskunden zu wahren. Zu seinen Pflichten gehören unter anderem eine angemessene Risikoanalyse und die Vermittlung des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutzes.

PRIVATpatient ist ungebundener Versicherungsmakler, seit 2012 ausschließlich auf private Krankenversicherung spezialisiert und vergleicht alle 8 privaten Krankenversicherungen in Österreich nach Leistung, Prämie und gesundheitlicher Situation.
Auswahl (Angebot) bei PRIVATpatient = alle 8 privaten Krankenversicherungen
Im Internet ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, wer hinter einem Angebot steht.
Zwischen dem Betreiber einer Website, einer Vergleichs- oder Leadplattform und dem Unternehmen, das später tatsächlich Versicherungen berät und vermittelt, können unterschiedliche Unternehmen stehen.
Das bedeutet:
Die Website, auf der Sie einen Vergleich starten oder Ihre Kontaktdaten eingeben, muss nicht jenes Unternehmen sein, das Sie anschließend berät.
Auch „Vergleichsportal“ ist keine eindeutige rechtliche Vermittlerkategorie. Je nach konkreter Tätigkeit kann ein Onlineangebot selbst Versicherungsvermittlung darstellen oder lediglich Informationen bereitstellen bzw. Interessenten an befugte Vermittler weiterleiten.
Zwei Beispiele aus Österreich:
DeineKrankenversicherung.at wird von Fairccessory e.U. betrieben. Laut GISA besteht die Gewerbeberechtigung für die Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind. Die Versicherungsvermittlung selbst ist von dieser Berechtigung ausdrücklich ausgenommen.
Bei Kükenheld.at ist laut aktuellem Impressum die AUTHEN7IC Business FlexCo Markeninhaberin und Betreiberin. Sie betreibt Marketing, Kommunikation, Vergleichs- und Informationsangebote sowie Leadgenerierung für gewerberechtlich befugte Partnerunternehmen und erklärt ausdrücklich, selbst keine Versicherungsvermittlung und keine Versicherungsberatung zu erbringen.
Beide Beispiele zeigen:
Der Betreiber einer Website und der tatsächliche Versicherungsvermittler können unterschiedliche Unternehmen sein.
Bei einer privaten Krankenversicherung ist diese Frage besonders wichtig.
Spätestens im Zuge der Gesundheitsprüfung können sensible Informationen über Vorerkrankungen, Diagnosen, Beschwerden, Medikamente, geplante Eingriffe oder eine Schwangerschaft relevant werden.
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Kategorien personenbezogener Daten. Für ihre Verarbeitung benötigt es eine entsprechende Rechtsgrundlage und Transparenz darüber, wer die Daten verarbeitet und wofür.
Bei vorgeschalteten Plattformen sollte deshalb klar sein:
Wer erhebt meine Daten? Wer erhält sie anschließend? Wer kontaktiert mich? Und welches Unternehmen führt die eigentliche Versicherungsberatung durch?
Sie möchten wissen, welche private Krankenversicherung zu Ihren Wünschen und Ihrer gesundheitlichen Situation passt? Wir vergleichen alle 8 privaten Krankenversicherungen in Österreich kostenfrei und unverbindlich und beraten Sie persönlich.
🔎 Private Krankenversicherung richtig vergleichen – 7 Kriterien
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