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Eigenbluttherapie: Kostenübernahme durch die Krankenkasse minimal

Die Eigenbluttherapie wird schon seit Jahrzehnten eingesetzt. So wurden bereits im 19. Jahrhundert Infektionskrankheiten mit Eigenblut behandelt. Die Art der Aufbereitung des Blutes hat sich natürlich seitdem geändert – und wurde über die Jahre perfektioniert. Bei der Therapieform wird PatientInnen eine kleine Menge Blut abgenommen, verarbeitet und anschließend wieder injiziert.


Die Eigenbluttherapie wird unter anderem angewandt bei: 

  • Gelenkverschleiss (Arthrose) und Entzündung (Arthritis)  

  • Chronischen Entzündungen oder Verletzungen – z.B. verschiedener Weichteilgebiete (Sehnenscheidenentzündung)  

  • Sehnenrissen und Bänderrissen  

  • Schmerzen  

  • Chronischen Wunden 

  • Unterstützung der Wundheilung nach Operationen  

  • uvm. 

Mehr zur Eigenbluttherapie erfahren Sie hier.

Kostenübernahme durch die Kasse: Ein Praxis-Beispiel 

Die Behandlungskosten der Eigenbluttherapie werden von den Krankenkassen nahezu nicht übernommen. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt dies im Detail: Ein Patient hat einen Knorpelschaden mit einer Arthrose im Großzehengelenk. Dieser Schaden verursacht zunehmend zu Schmerzen beim Gehen. Der Patient sucht einen Orthopäden auf, der auf Fußprobleme spezialisiert ist.  

  • Im ersten Schritt untersucht der Facharzt den Fuß eingehend, erklärt alle Optionen und rät zu einer Eigenbluttherapie. 3 Einheiten zur Eigenbluttherapie werden vereinbart. Die Erstordination kostet 150€, davon werden genau 29, 32€ von der SVS übernommen. Es bleibt ein Eigenanteil von 120,68 €.  

  • Danach folgen 3 Einheiten Eigenbluttherapie (im Abstand von jeweils 1 Woche) zu je 290€. Die Kasse übernimmt für die 1. Einheit 53,72€ für die 2. Einheit 25,62 € und für die 3. Einheit nur noch 9,67€.   

Die Krankenkasse hat in diesem Fall also sage & schreibe 12 % bezahlt. Der Rest der 1.020€ Behandlungskosten ist vom Patienten als Eigenanteil zu bezahlen: Entweder aus der eigenen Brieftasche – oder eben von einer privaten Krankenversicherung.

Fazit: Private Krankenversicherungen zahlen (sich aus)!

Anhand dieses Beispiels zeigt sich ganz klar: Wer sich bei Beschwerden qualitativ hochwertige Beratung und Behandlung wünscht und hierfür Spezialist:innen auf dem Gebiet aufsuchen möchte, muss selbst bezahlen – oder hat sich zeitgerecht davor für eine privaten Krankenversicherung entschieden. Denn wenn bereits Beschwerden bestehen, werden dafür entweder keine Kosten mehr übernommen oder die Versicherungsprämie ist aufgrund eines Risikozuschlags höher.

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