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"Automatische" Wahlarzt-Abrechnung seit 1. Juli 2024

Wahlarzt-Abrechnung einfachere Kostenerstattung

Syda Productions / stock.adobe.com

Großartige Neuigkeiten für PatientInnen von Wahlärzten, nachzulesen auf der Webseite des Gesundheitsministeriums: „Einfachere Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch ab 01. Juli".


"Einfachere Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch ab 01. Juli

Direkte elektronische Abrechnung durch Ärztinnen und Ärzte
Die Kostenerstattung für die nach einem Wahlarztbesuch von den Patientinnen und Patienten bezahlten Rechnungen wird ab 1. Juli 2024 einfacher. Künftig müssen Wahlärztinnen und -ärzte die Kostenerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, BVAEB und SVS über die Softwarelösung WAH-Online elektronisch einreichen und nicht die Patientinnen und Patienten selbst. Auf diese Weise können 80 Prozent der bei der ÖGK eingereichten Wahlarztrechnungen direkt elektronisch übermittelt und schnell bearbeitet werden. Der Zeitraum bis zur Kostenerstattung wird sich so deutlich verkürzen." 1

Wenn Wahlärzte künftig die Einreichung für die Kostenerstattung bei den Krankenkassen am Tag der Leistungserbringung, lückenlos und fehlerfrei für ihre PatientInnen erledigen, hat das folgende Vorteile:

  1. die mühsame Einreichung von Wahlarztrechnungen entfällt komplett - 1 Aufgabe weniger im Leben
  2. die Einreichung von Wahlarztrechnungen kann von der Patientin/vom Patienten nicht mehr vergessen werden – die Höhe der Rückvergütung wird dadurch steigen
  3. der Prozess der Kostenerstattung wird beschleunigt und das Geld ist schneller am Konto.

Zeitgleich schreibt die Österreichische Ärztekammer auf Ihrer Webseite: "Vorweg möchten wir festhalten, dass im Gesetz keine Sanktionen formuliert sind, wenn der Honorarnotenübermittlung nicht nachgekommen wird." und zur berechtigten Frage wie dem Wahlarzt die dadurch entstehenden Mehraufwände abgegolten werden lesen wir „Als Wahlärzt*in obliegt Ihnen die Honorargestaltung selbst und etwaige Aufwände können in die Tarife einkalkuliert werden.“ Es wird also wenig überraschen, wenn die Honorare von Wahlärzten aus diesem Grund steigen werden. Somit gilt das Prinzip: Kein Vorteil ohne Nachteil.

Was bedeutet das für PatientInnen mit einer privaten Krankenversicherung?

  • Die Abrechnung der Krankenkasse sollte schneller erledigt sein. Die anschließende Abrechnung durch die private Krankenversicherung erfolgt meist innerhalb von wenigen Tagen nach Einreichung und damit ist die vollständige Kostenerstattung deutlich früher am Konto der Versicherten.
  • Auch wenn die Honorare von Wahlärzten steigen, sind die Jahreshöchstleistungen der privaten Krankenversicherungen mehr als ausreichend.

Bereits 82 % aller niedergelassenen Ärzte in Österreich sind Wahl- oder Privatärzte (Quelle: ÖÄK, Stand 31.12.2022). PatientInnen mit einer privaten Wahlarzt-Versicherung können sich komplett entspannen, denn diese Kosten übernimmt ihre private Krankenversicherung.

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Quelle: 1 Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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