Beim Wahlarzt zahlen Sie das Honorar zuerst selbst. Danach holen Sie sich in zwei Schritten Ihr Geld zurück: 80 Prozent des Kassentarifs von der Krankenkasse (je nach Fachrichtung 20 bis 80 Prozent des Honorars), den Rest gemäß Tarif von der Wahlarzt-Versicherung - heute meist per App in wenigen Tagen. Wir zeigen den Ablauf, die Fristen und was Sie bei der Rechnung beachten sollten.
Diese Seite wurde am von Gerhard Scheynost, Geschäftsführer PRIVATpatient.at für Sie auf Aktualität geprüft. Sie besuchen den Wahlarzt Ihrer Wahl und bezahlen das Honorar - bar, mit Karte oder per Überweisung. Wichtig: Die Honorarnote muss Diagnose (oder ICD-Code), Leistungspositionen, Datum und Zahlungsbestätigung enthalten.
Beispiel: 280 € Erstordination
Über die App oder das Portal Ihrer Kasse (ÖGK „MeineÖGK“, BVAEB, SVS) laden Sie die Honorarnote hoch. Die Kasse ersetzt 80 Prozent ihres Kassentarifs - gemessen am Wahlarzt-Honorar je nach Fachrichtung 20 bis 80 Prozent - meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Frist: Rechnungen können bis zu 3 Jahre rückwirkend eingereicht werden.
Kassenersatz: 56 bis 224 €
Honorarnote plus Kassen-Erstattungsbeleg laden Sie in der App Ihres Versicherers hoch (z. B. UNIQA „myUNIQA“, Wiener Städtische „losleben“, Allianz, Merkur, Generali). Viele Versicherer erstatten innerhalb von 3 bis 10 Werktagen direkt auf Ihr Konto.
Versicherung: 45 bis 224 € je Tarif
Bei einem 100-Prozent-Tarif bleibt nichts bei Ihnen, bei einem 80-Prozent-Tarif 11 bis 45 Euro. Behalten Sie den Überblick über Ihr Jahresbudget - die Apps zeigen den verbrauchten Betrag an.
Eigenanteil: 0 bis 45 €

Facharzt-Erstordination beim Wahlarzt: 280 Euro.
1. Krankenkasse: ersetzt 80 Prozent ihres eigenen Kassentarifs. Gemessen am Wahlarzt-Honorar sind das je nach Fachrichtung nur 20 bis 80 Prozent: 56 bis 224 Euro.
2. Wahlarzt-Versicherung: Restbetrag 56 bis 224 Euro. Tarif mit 100 Prozent Erstattung: 56 bis 224 Euro - also der gesamte Rest. Tarif mit 80 Prozent: 45 bis 179 Euro.
3. Sie: 0 Euro beziehungsweise 11 bis 45 Euro Eigenanteil.
Manche Tarife rechnen anders: Sie erstatten einen Prozentsatz des Gesamthonorars, ohne den Kassenersatz vorher abzuziehen - dann kann die Summe aus Kassenersatz und Versicherungsleistung das Honorar sogar erreichen. Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt von Ihrem Arztverhalten ab. Wir rechnen das im Gespräch konkret durch.
Name, Geburtsdatum, Diagnose, einzelne Leistungspositionen mit Beträgen, Datum und Zahlungsbestätigung. Fehlt die Diagnose, fragt die Kasse nach - das kostet Wochen.
Die Versicherung braucht den Erstattungsbeleg der Kasse, um den Rest zu berechnen. Erst Kasse, dann Versicherung - die Reihenfolge spart Rückfragen.
Kasse: bis zu 3 Jahre rückwirkend. Versicherung: je nach Bedingungen 1 bis 3 Jahre. Sammeln Sie nicht - pro Quartal einreichen ist entspannter.
Einige Versicherer verrechnen mit Partner-Instituten (MRT, Labor, Ambulanzen) direkt - Sie zahlen nichts vor. Wir sagen Ihnen, welcher Tarif das bietet.
Ist der Höchstbetrag erreicht, zahlt die Versicherung erst im nächsten Versicherungsjahr wieder. Planbare Untersuchungen legen Sie deshalb über den Jahreswechsel.
Wird eine Leistung nicht erstattet, prüfen wir die Bedingungen und legen für Sie Einspruch ein - das ist Teil unserer Betreuung, nicht extra zu zahlen.
Wir vergleichen die Wahlarzt-Tarife aller 8 österreichischen Versicherer für Ihre Situation - kostenfrei, ungebunden und mit Bestpreis-Garantie. Sie zahlen keinen Cent mehr als direkt beim Versicherer.
Per App meist 3 bis 10 Werktage. Die Krankenkasse benötigt für ihren Kostenersatz in der Regel 2 bis 4 Wochen - deshalb reichen Sie dort zuerst ein.
Beim Wahlarzt in der Ordination ja. Bei Partner-Instituten für Diagnostik (MRT, CT, Labor) und in manchen Wahlarzt-Ambulanzen bieten einzelne Versicherer Direktverrechnung an - dann sehen Sie keine Rechnung.
Zahlt die Kasse nichts (etwa bei Pränataldiagnostik oder bestimmten Vorsorgeleistungen), erstattet die Wahlarzt-Versicherung je nach Tarif trotzdem - die Berechnung geht dann vom vollen Honorar aus. Welche Leistungen das betrifft, steht in den Tarifbedingungen, die wir für Sie prüfen.
Bei der Krankenkasse bis zu 3 Jahre rückwirkend, bei der Versicherung je nach Bedingungen meist 1 bis 3 Jahre. Die Rechnung zählt dabei zum Jahresbudget des Behandlungsjahres, nicht des Einreichjahres.
Die App Ihrer Krankenkasse (MeineÖGK, BVAEB, SVS) und die App Ihres Versicherers. Alle 8 österreichischen Krankenversicherer bieten 2026 digitale Einreichung an - Foto der Rechnung genügt.
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