
⚖️ Wertanpassung: Einmal pro Jahr werden Prämien und Leistungen angepasst, um gestiegene Kosten im Gesundheitswesen auszugleichen – etwa Krankenhauskosten, Arzthonorare, Inanspruchnahme sowie Lebenserwartung. Nur so bleibt Ihr Versicherungsschutz langfristig finanzierbar.
📄 Vertraglich geregelt: Die jährliche Anpassung ist im Vertrag vereinbart. Die Prämienentwicklung der letzten 5 Jahre ist je Tarif im Antrag transparent ausgewiesen.
➕ Wichtig: Mit der Anpassung steigen nicht nur Prämien, sondern auch Leistungen. Beispiel Wahlarzt: Die Jahreshöchstleistungen wurden in den letzten Jahren regelmäßig angehoben (Arzthonorare sind ebenfalls spürbar gestiegen).
Die Anpassungsgründe in der Krankenversicherung sind im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG §178f) aufgezählt, es darf nur aus diesen im Gesetz angeführten Gründen angepasst werden:
📈 Änderung der Anspruchshäufigkeit/-aufwendigkeit (z. B. stationäre Fallkosten)
🧮 Änderung eines vereinbarten Index (z. B. Spitalskostenindex)
👩⚕️ Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung
🔁 Änderung vom Kostenersatz der Sozialversicherung
💶 Preisänderungen (z. B. Arzthonorare)
🏥 Systemänderungen (z. B. Ambulanzgebühr)
+10,7 % – damit unter dem Leistungsanstieg. Für Versicherte dennoch erheblich. (Quelle: VVO)
Sie haben gesetzlich einen Anspruch auf Ablehnung einer Prämienerhöhung – dann stellt der Versicherer einen Ersatztarif mit höchstens gleicher Prämie, aber reduzierten Leistungen. Was bedeutet das konkret?
❌ Kostengarantie/Direktverrechnung entfällt → statt dessen nur tarifliche Leistungen.
💳 Vorleistung wird nötig (Rechnung zuerst zahlen, dann einreichen).
➖ Zusatzleistungen (z. B. regelmäßige Gesundheitschecks) entfallen.
⚠️ Folge: Steigender Eigenanteil – die Sonderklasse kann damit real unleistbar werden.
⛔ Differenzkostenübernahme zur Leistung der Krankenkasse entfällt komplett oder wird reduziert.
📤 Direkteinreichung: Erstattung von 80 % sinkt auf 60 %.
🧱 Jahreshöchstleistung bleibt dauerhaft eingefroren (Stand vor Ablehnung) – keine künftigen Erhöhungen.
🔁 Endgültig: Eine einmal erklärte Anpassungsablehnung lässt sich später nicht rückgängig machen.
✅ Von einer generellen Anpassungsablehnung raten wir ab. Wenn die Prämie zur Belastung wird, sind bessere Alternativen:
🔧 Leistungsumfang moderat anpassen
– z. B. Selbstbehalt, Zimmerkategorie (Ein-/Zweibett), Zahnstufen etc. gezielt justieren.
⏸️ Ruhendstellung bei Engpässen
– Einige Versicherer bieten befristet bis zu 12 Monate Ruhendstellung bei finanziellen Sondersituationen.
🧭 Individuelle Tarifpflege („Tarifhygiene“)
– Prüfen, wo Schutz & Preis heute am besten zueinander passen – ohne Ihr Sicherheitsnetz zu zerschneiden.
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