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Osteopathie als Teilleistung der privaten Krankenversicherung

Was ist Osteopathie?

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Jede Woche lassen sich rund 30.000 Menschen (!!!) in Österreich von einer Osteopathin oder einem Osteopathen behandeln. Doch trotz ihrer Beliebtheit und Wirksamkeit ist Osteopathie nicht als gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf anerkannt. Dies führt dazu, dass keine Refundierung der Therapiekosten durch die Krankenkassen (Kassenleistung) erfolgt.


Was ist Osteopathie?

Osteopathie ist eine ganzheitliche manuelle Therapie, die auf dem Prinzip beruht, dass der Körper eine Einheit ist und die Fähigkeit zur Selbstheilung besitzt. Die Behandlung basiert auf der Diagnose und Therapie von Funktionsstörungen im Körper durch spezielle Techniken, die mit den Händen ausgeführt werden. Osteopathen untersuchen und behandeln dabei nicht nur die Symptome, sondern suchen auch nach den zugrunde liegenden Ursachen von Beschwerden.

Wirkungsweise und Anwendungsbereiche

Osteopathie kann bei einer Vielzahl von Beschwerden und Schmerzen angewendet werden. Hier sind einige der häufigsten Anwendungsbereiche:

  1. Rückenschmerzen und Nackenbeschwerden: Durch gezielte Techniken können Verspannungen und Blockaden gelöst werden, wodurch Schmerzen im Rücken und Nackenbereich gelindert werden.
  2. Kopfschmerzen und Migräne: Osteopathen können durch die Behandlung von Spannungen und Fehlstellungen im Kopf- und Nackenbereich zur Linderung von Kopfschmerzen und Migräne beitragen.
  3. Gelenk- und Muskelschmerzen: Bei Beschwerden in Gelenken und Muskeln, sei es durch Überbelastung oder Fehlhaltung, kann Osteopathie helfen, die Funktionalität und Beweglichkeit wiederherzustellen.
  4. Verdauungsprobleme: Osteopathische Techniken können auch bei Verdauungsproblemen wie Reizdarmsyndrom, Verstopfung oder Blähungen unterstützend wirken, indem sie die Beweglichkeit der inneren Organe verbessern.
  5. Schwangerschaftsbeschwerden: Osteopathie kann werdenden Müttern helfen, Schwangerschaftsbeschwerden wie Rückenschmerzen, Sodbrennen oder Beckenbodenprobleme zu lindern.

Aktuelle Situation der Kostenerstattung

In Österreich ist die Osteopathie derzeit nicht als gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf anerkannt. Aus diesem Grund werden die Kosten für osteopathische Behandlungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei vielen privaten Wahlarzt-Versicherungen werden 80 % der Behandlungskosten für Osteopathie vergütet, selbst wenn die Krankenkassen dafür gar keine Kosten erstatten.

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