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Neue E-Cards mit Foto: Was Versicherte wissen müssen

Ab jetzt werden E-Cards nur noch mit Foto versendet

Die neue Generation an E-Cards ist da - Foto und Lesefunktion inklusive. Bild: www.chipkarte.at

Mit dem 2. Oktober begann der erste Tag des Versandes der neuen E-Card-Generation. Bis 2023 sollen alle rund 8,8 Millionen E-Cards in Österreich ausgetauscht werden.


Bei der Pressekonferenz am 2. Oktober leitete Alexander Biach, der Vorsitzende des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger offiziell den ersten Tag der neuen E-Card-Generation ein. Mit einem Foto ausgestattet soll sie zukünftig die Identitätsüberprüfung einfacher und folglich Missbrauch schwieriger machen. Die neuen Karten verfügen außerdem über eine NFC-Funktion (Nahfeldkommunikation/kontaktlos) für ab 2020 beim Arzt und in Apotheken bereit gestellte Lesegeräte. Zusätzlich soll die neue E-Card auch für alle Online E-Health-Anwendungen (z.B. E-Medikation) benutzt werden können. Trotz Foto werden die neuen Karten jedoch nicht als amtlich gültige Lichtbildausweise gelten. "Wir haben jahrelang die E-Card mit Foto der versicherten Person gefordert, weil sie ein Plus an Sicherheit bietet. Zudem trägt sie durch die erleichterte Identitätsfeststellung dazu bei, dass der Arbeitsalltag von Ärztinnen und Ärzten entlastet wird", so Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer in einer Presseaussendung.

Was müssen Versicherte tun?

Die neuen E-Cards werden automatisch und für Versicherte vollkommen kostenfrei nach Hause zugestellt, sobald die Gültigkeit der alten Karte abläuft. Hierfür werden Fotos aus dem Register für Personalausweis, Reisepass und Co verwendet. Rund 85% aller KarteninhaberInnen werden ihre neuen Karten mit Foto von Reisepass o.Ä. ohne eigenes Zutun erhalten, sobald ihre alte Karte abgelaufen ist. Kinder unter 14 Jahren, Personen ab 70 Jahren sowie Personen ab Pflegestufe 4 sind von der Foto-Pflicht ausgenommen.

Wer muss ein Foto nachbringen?

Personen ohne österreichischen Reisepass/ Personalausweis/ Scheckkartenführerschein/ Aufenthaltstitel/ Fremdenpass/ Konventionsreisepass/Identitätskarte für Fremde/ Duldungskarte/ Verfahrenskarte/ Aufenthaltsberechtigungskarte/ Karte für Asylberechtigte/ Karte für subsidär Schutzberechtigte müssen ein Passfoto zur zuständigen SV-Stelle bringen. Ab 2020 (bestenfalls 4 Monate vor Ablaufen der alten E-Card) muss das Foto zur Verfügung gestellt werden. Für Nichtstaatsbürger ist hierbei die Landespolizeidirektionen zuständig. Mit dem “Foto-Sofort-Check" sollen Versicherte demnächst prüfen können, ob ein Foto vorhanden ist.

Mehr Infos: https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.782522

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