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Mutter-Kind-Pass: Ein Überblick über alle Untersuchungen

Insgesamt 5 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Manche Untersuchungen – vor allem jene im Rahmen der Pränataldiagnostik – unterliegen der individuellen Entscheidung der werdenden Eltern.


Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für schwangere Frauen und ihren Nachwuchs. Er beinhaltet die im österreichischen Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. 

Ziel und Zweck des „MuKi-Pass”

Der Mutter-Kind-Pass soll dabei helfen, einen sicheren Schwangerschaftsverlauf bis zur Geburt zu gewährleisten. Bei der Einführung des Passes im Jahr 1974 diente er in erster Linie dazu, die Säuglings- und Müttersterblichkeit zu senken. Heute geht es primär um die Früherkennung von bestimmten Gesundheitsrisiken, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen. Durch die rechtzeitige Diagnose von Erkrankungen und anderen Defiziten können früh Maßnahmen ergriffen werden, um das Leben von Mutter und Kind zu schützen bzw. deren Lebensqualität zu verbessern.

Die Untersuchungen werden aufgeteilt in:

  • 1. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (6. bis 16. SSW):    
    Gynäkologische Untersuchung, Vaginalultraschall zur Feststellung von korrektem Sitz der Schwangerschaft; Kontrolle von Herztätigkeit; Messung der Scheitelsteißlänge zur Bestimmung von Größe und Geburtstermin; Blutabnahme (Blutbild, Eisenspiegel, Blutgruppenbestimmung, Schilddrüse, Blutgruppenantikörper, HIV, Syphilis, Toxoplasmose, Röteln). 

  • 2. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (17. bis 22. SSW):    
    Cervixschall: Vaginalultraschall zur Messung der Länge des Gebärmutterhalses: Hier kann ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko erkannt und eventuell präventiv behandelt werden; Bestimmung des kindlichen Wachstums (es werden immer Kopf- und Bauchumfang sowie Oberschenkellänge des Förus gemessen); Kontrolle von Plazentasitz und -auffälligkeiten; Messung von Harn, Blutdruck und Gewicht.        

  • 3. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (25. bis 28. SSW):    
    Erneute Blutabnahme mit Bestimmung von Blutbild, Eisenspiegel, Hepatitis und bei fehlender Immunität Toxoplasmose und Zytomegalie; Cervixultraschall zur Bestimmung der Gebärmutterhalslänge,     Wachstumskontrolle des Kindes; Messung der Nabelschnurdurchblutung zur Überprüfung der kindlichen Versorgung; 

  • 4. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (30. bis 34. SSW):    
    Wellbeingschall mit Wachstums- und Gewichtskontrolle des Fötus, Bestimmung von Fruchtwassermenge, Plazentasitz und –struktur sowie Kontrolle von Nabelschnurdurchblutung, Harn und Blutdruck.

  • 5. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (35. bis 38. SSW): Kontrolle der Kindslage, des Wachstums, der Fruchtwassermenge und Nabelschnurdurchblutung; Bei Bedarf Blutabnahme von Toxoplasmose und Zytomegalie. Oftmalig vaginaler Streptokokkenabstrich.

Genügt der Mutter-Kind-Pass?

Zwar ist im Mutter-Kind-Pass zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche eine kostenlose Beratungsstunde bei einer Hebamme inkludiert, darüber hinaus
werden aber keine weiteren Kosten übernommen. Doch besonders für Mütter, die ihr erstes Kind erwarten, macht sich eine ausführliche Beratung während der Schwangerschaft bezahlt. Gleiches gilt für pränataldiagnostische Untersuchungen, die viele Fragen in der Schwangerschaft aufwerfen. Welche Untersuchungen gibt es? Welche davon sind empfehlenswert? Gibt es Risiken und wie hoch sind sie? Um die Schwangerschaft unbeschwert erleben zu können, entspricht eine umfassende Beratung und beste medizinische Betreuung bei der Wahlärztin oder dem Wahlarzt des Vertrauens den Vorstellungen von vielen schwangeren Frauen.

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