
Die Wahlarzt-Versicherung unterstützt bei ambulanten Arztbesuchen, Diagnostik und Therapien. Die Sonderklasse-Versicherung schützt bei stationären Behandlungen im Spital.
Wer beide Bausteine kombiniert, ist von der ersten Abklärung bis zu einer möglichen Operation erstklassig abgesichert.
| Vergleich | Wahlarzt | Sonderklasse |
Geltungsbereich | Ambulante Behandlungen | Stationäre Behandlungen im Spital |
Typische Situationen | Facharzttermine, Diagnostik, Labor, Kontrollen, Therapien | Operationen, Erkrankungen, Unfälle, Entbindungen |
Wichtige Vorteile | Freie Arztwahl und Kostenerstattung im Rahmen des Tarifs | Freie Arzt- und Spitalswahl im Ein- oder Zweibettzimmer |
Ein auffälliger Hautbefund, anhaltende Rückenschmerzen, unklare Beschwerden beim Kind oder eine Schilddrüsen-Abklärung: In solchen Situationen möchten viele Menschen nicht wochenlang auf einen Kassentermin warten. Mit einer Wahlarzt-Versicherung können Sie einen Arzt unabhängig vom Kassenvertrag wählen. Je nach Tarif werden Honorare für Fachärzte, Diagnostik, Labor, Kontrollen oder Therapien erstattet.
Damit sichern Sie sich:
Der entscheidende Punkt: Die Wahlarzt-Versicherung gilt für ambulante Behandlungen. Sie ersetzt daher keine Sonderklasse-Versicherung für einen stationären Aufenthalt.
Die Sonderklasse-Versicherung wird relevant, sobald ein Spitalsaufenthalt notwendig ist - etwa bei einer Operation, einer Erkrankung, einem Unfall oder einer Entbindung. Gerade dann wünscht sich ausnahmslos jeder Patient den allerbesten Spezialisten, das bestausgestattete Spital, das beste Personal – und ein Ein- oder Zweibettzimmer mit Hotelkomfort statt Mehrbettzimmer. Die Sonderklasse-Versicherung sichert genau das:
Der Weg zu einer Spitalsbehandlung beginnt fast immer ambulant: mit einem Facharzttermin, einer Untersuchung oder einem auffälligen Befund. Erst danach zeigt sich, ob eine Operation oder ein stationärer Aufenthalt notwendig wird. Wer Wahlarzt und Sonderklasse kombiniert, schließt beide Phasen ein - von der ersten Abklärung beim Wunschspezialisten bis zur Behandlung im Spital seiner Wahl.
Bei PRIVATpatient entscheiden sich 3 von 4 Kundinnen und Kunden für diese Kombination. Zusätzlich gilt ein 20 % Kombi-Rabatt auf die Wahlarzt-Prämie.
Reicht das Budget für die Kombination nicht? Dann zuerst die Sonderklasse, denn ein Spitalsaufenthalt trifft Sie am härtesten – gesundheitlich und finanziell. Nur Wahlarzt deckt den Alltag gut ab, im Spital-Ernstfall besteht aber kein Versicherungsschutz.
Welche Kombination aus Sonderklasse und Wahlarzt zu Ihrer Lebenssituation passt, prüfen wir für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Alle Antworten rund um Sonderklasse, Wahlarzt und die Kombination beider Bausteine finden Sie gesammelt in unseren:
häufigen Fragen zu Einstieg & Grundfragen

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