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Müssen Zahnfüllungen ab 01.01.2025 privat bezahlt werden?

Zahnfüllungen Kosten ab 01.01.2025 Österreich

photomouse / stock.adobe.com

Amalgam-Füllungen sind ab 01.01.2025 EU-weit verboten – für Kinder unter 14 Jahren gilt dieses Verbot bereits seit 2018. Dafür gibt es 2 Gründe:


  1. Gesundheitliche Bedenken: Die potenziellen Gefahren, die von Quecksilber ausgehen, erzeugten Sorgen bezüglich der Patientensicherheit.
  2. Umweltschutz: Die Belastung der Umwelt durch Amalgam-Abfälle wurde nicht länger ignoriert und trieb das Bestreben voran, nachhaltigere Alternativen zu fördern.

Zahnärzte brechen Verhandlungen über Amalgamersatz ab

Künftig werden als Amalgamersatz im Wesentlichen 2 Füllungen zum Einsatz kommen:

  • Kompositmaterialien, auch bekannt als „Kunststofffüllungen“ und
  • Glasionomerzement,

wobei diese Füllungen mehr kosten als quecksilberhaltige Amalgamfüllungen.

Gewerkschaftsfunktionär und ÖGK-Obmann Andreas Huss hat ZahnärztInnen für den Amalgamersatz 10 % mehr Honorar angeboten mit dem Kommentar, dass er alles andere „für überzogen“ hält. Daraufhin hat die Österreichische Zahnärztekammer die Verhandlungen mit der ÖGK abgebrochen. Sollte es nicht rasch zu einer Einigung kommen, müssen Zahnfüllungen ab 01.01.2025 als Privatleistung beim Zahnarzt selbst bezahlt werden.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

  • 60 - 300 € für eine Komposit-/Kunststoff-/Glasionomerzement-Füllung
    Einsatz: Bei kleinen und mittleren Zahndefekten
  • 350 - 550 € für ein Keramik-Inlay und
    450 - 700 € für ein Gold-Inlay
    Einsatz: Bei größeren Zahndefekten

Die Lösung: Zahnerhalt-Versicherung

Für Zahnerhaltbehandlungen wie z.B. Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontitisbehandlungen, Knirscherschienen, Extraktion / operative Entfernung von Milch- und Weisheitszähnen, Kontrolle und Röntgen übernimmt die ERGO Zahnerhalt-Versicherung folgende Leistungen:

  • 90 % der Rechnungshöhe,
  • abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen Sozialversicherungen und anderweitigen Versicherungen,
  • bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Versicherungsjahr:
    im 1. Versicherungsjahr bis 300 €
    im 2. Versicherungsjahr bis 600 €
    im 3. Versicherungsjahr bis 900 €
    im 4. Versicherungsjahr bis 1.200 €
    ab dem 5. Versicherungsjahr bis 1.800 €.

Für Zahnvorsorgebehandlungen wie z.B. Mundhygiene, Fissurenversiegelung und Fluoridbehandlungen

  • 100 % der Rechnungshöhe,
  • abzüglich aller diesbezüglichen Leistungen aus gesetzlichen Sozialversicherungen und anderweitigen Versicherungen,
  • bis zu 250 € pro Jahr bei Erwachsenen und bis 100 € pro Jahr bei Kindern.


Wichtig zu wissen: Nicht versichert sind u.a. vor Versicherungsbeginn medizinisch notwendige, ärztlich angeratene oder bereits begonnene Zahnerhaltbehandlungen, kosmetische Behandlungen und Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit.

Weiterhin schöne & gesunde Zähne

Die Zahnerhalt-Versicherung kann ohne teurer Hauptversicherung abgeschlossen werden und das zu einem Top Preis-Leistungs-Verhältnis mit einer Prämie von rund 20 Euro/Monat und ist ideal kombinierbar mit der Zahnersatz-Versicherung.


Mit  kommen Sie unkompliziert und schnell zu Ihrer Zahnerhalt-Versicherung. Rufen Sie einfach an unter (01) 3580 566 0 oder buchen Sie auf dieser Seite eine Online-Beratung oder nutzen Sie unser Rückruf-Service.

>> siehe auch: Menü - Zahnversicherung

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