
Die Eigenbluttherapie wird unter anderem angewandt bei:
Gelenkverschleiss (Arthrose) und Entzündung (Arthritis)
Chronischen Entzündungen oder Verletzungen – z.B. verschiedener Weichteilgebiete (Sehnenscheidenentzündung)
Sehnenrissen und Bänderrissen
Schmerzen
Chronischen Wunden
Unterstützung der Wundheilung nach Operationen
uvm.
Mehr zur Eigenbluttherapie erfahren Sie hier.
Die Behandlungskosten der Eigenbluttherapie werden von den Krankenkassen nahezu nicht übernommen. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt dies im Detail: Ein Patient hat einen Knorpelschaden mit einer Arthrose im Großzehengelenk. Dieser Schaden verursacht zunehmend zu Schmerzen beim Gehen. Der Patient sucht einen Orthopäden auf, der auf Fußprobleme spezialisiert ist.
Im ersten Schritt untersucht der Facharzt den Fuß eingehend, erklärt alle Optionen und rät zu einer Eigenbluttherapie. 3 Einheiten zur Eigenbluttherapie werden vereinbart. Die Erstordination kostet 150€, davon werden genau 29, 32€ von der SVS übernommen. Es bleibt ein Eigenanteil von 120,68 €.
Danach folgen 3 Einheiten Eigenbluttherapie (im Abstand von jeweils 1 Woche) zu je 290€. Die Kasse übernimmt für die 1. Einheit 53,72€ für die 2. Einheit 25,62 € und für die 3. Einheit nur noch 9,67€.
Die Krankenkasse hat in diesem Fall also sage & schreibe 12 % bezahlt. Der Rest der 1.020€ Behandlungskosten ist vom Patienten als Eigenanteil zu bezahlen: Entweder aus der eigenen Brieftasche – oder eben von einer privaten Krankenversicherung.
Anhand dieses Beispiels zeigt sich ganz klar: Wer sich bei Beschwerden qualitativ hochwertige Beratung und Behandlung wünscht und hierfür Spezialist:innen auf dem Gebiet aufsuchen möchte, muss selbst bezahlen – oder hat sich zeitgerecht davor für eine privaten Krankenversicherung entschieden. Denn wenn bereits Beschwerden bestehen, werden dafür entweder keine Kosten mehr übernommen oder die Versicherungsprämie ist aufgrund eines Risikozuschlags höher.
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