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Anpassungsablehnung der Krankenversicherung: Was sind die Folgen?

Anpassungsablehnung der privaten Krankenversicherung

contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Natürlich ist die Anpassung der Prämien & Leistungen bei Krankenversicherungen (Wertanpassungen) jedes Jahr ein Thema, denn am besten wäre es, wenn die Prämien gar nicht, die Leistungen aber sehr wohl jedes Jahr steigen würden. Doch die Leistungen + Prämien der privaten Krankenversicherung erhöhen sich jedes Jahr – das ist auch völlig normal, bei allen Anbietern gleich und wird auch künftig so bleiben.


Warum das so ist finden Sie in unserem Artikel: Anpassung der Prämien & Leistungen bei privaten Krankenversicherungen - Privatpatient.at.

Definitiv verdienen Krankenversicherungen keine „goldene Nase“ - die Umsatz-Rendite aller Krankenversicherungen in Österreich ist im letzten Gesamtjahr 2023 bei mageren + 2,89 % gelegen:

Umsatzrendite Krankenversicherungen in Österreich 2021 bis 2023
Quelle: Finanzmarktaufsicht

Natürlich steigen im Rahmen der jährlichen Wertanpassung nicht nur die Prämien, sondern auch die Leistungen der privaten Krankenversicherung. War die Jahreshöchstleistung bei einem Wahlarzt-Tarif im Jahr 2015 noch bei 2.050,- Euro, beträgt sie für den gleichen Tarif im Jahr 2025 bereits 2.950,- Euro – das sind + 900,- Euro mehr pro Kalenderjahr, die KundInnen für ambulante medizinische Leistungen pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen, um so den Wert der Krankenversicherung bei steigenden Arzthonoraren zu sichern.

Selten aber doch entscheiden sich Kunden die Wertanpassung der Leistungen & Prämien ihrer Krankenversicherung abzulehnen bzw. zu widerrufen mit diesen Folgen:

Wahlarzt ambulant

  • Die Differenzkostenübernahme auf die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse entfällt bei einigen Krankenversicherungen komplett. Im besten Fall werden statt 100 % nur mehr 80 % der Restkosten vergütet.
  • Bei direkter Einreichung (ohne SV-Einreichung) einer ambulanten Rechnung reduziert sich der Kostenerstattungssatz von 80 % auf 60 %.
  • Die Gesamt-Jahreshöchstleistung verbleibt für immer auf dem Stand des Jahres vor der Anpassungsablehnung und wird künftig nie wieder erhöht.

Sonderklasse stationär (Spitalskostenversicherung)

  • Die Kostendeckungsgarantie ist nicht mehr gültig. Künftig werden nur mehr die tariflichen Leistungen abgerechnet – wodurch der Eigenanteil (Selbstbehalt) jedes Jahr steigt und irgendwann so hoch sein wird, dass die Leistbarkeit eines Spitalsaufenthalts in der Sonderklasse/Privatspital trotz Spitalskostenversicherung gefährdet wird.
  • Die Direktverrechnung zwischen dem Privatspital und einigen privaten Krankenversicherungen entfällt. ► Sie müssen dann die Rechnung der Krankenanstalt zuerst selbst bezahlen und danach bei der Krankenversicherung zur Rückvergütung einreichen.
  • Bei manchen Krankenversicherungen entfallen zudem Zusatzleistungen, wie der Gesundheitscheck alle 2 Jahre.

Generell

Eine einmal ausgesprochene Anpassungsablehnung kann später nie wieder geändert werden, auch wenn der Kunde seine Meinung später ändern möchte.

FAZIT

Von einer Anpassungsablehnung kann angesichts der Folgen nur abgeraten werden. Falls die Prämie zu hoch ist, ist eine Reduktion des Versicherungsumfangs die weitaus bessere Entscheidung. Im Fall eines zeitlich befristeten finanziellen Engpasses, bieten einige private Krankenversicherung auch die Möglichkeit einer Ruhendstellung der privaten Krankenversicherung von bis zu 12 Monaten an.

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