
Warum das so ist finden Sie in unserem Artikel: Anpassung der Prämien & Leistungen bei privaten Krankenversicherungen - Privatpatient.at.
Definitiv verdienen Krankenversicherungen keine „goldene Nase“ - die Umsatz-Rendite aller Krankenversicherungen in Österreich ist im letzten Gesamtjahr 2023 bei mageren + 2,89 % gelegen:

Quelle: Finanzmarktaufsicht
Natürlich steigen im Rahmen der jährlichen Wertanpassung nicht nur die Prämien, sondern auch die Leistungen der privaten Krankenversicherung. War die Jahreshöchstleistung bei einem Wahlarzt-Tarif im Jahr 2015 noch bei 2.050,- Euro, beträgt sie für den gleichen Tarif im Jahr 2025 bereits 2.950,- Euro – das sind + 900,- Euro mehr pro Kalenderjahr, die KundInnen für ambulante medizinische Leistungen pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen, um so den Wert der Krankenversicherung bei steigenden Arzthonoraren zu sichern.
Selten aber doch entscheiden sich Kunden die Wertanpassung der Leistungen & Prämien ihrer Krankenversicherung abzulehnen bzw. zu widerrufen mit diesen Folgen:
Eine einmal ausgesprochene Anpassungsablehnung kann später nie wieder geändert werden, auch wenn der Kunde seine Meinung später ändern möchte.
Von einer Anpassungsablehnung kann angesichts der Folgen nur abgeraten werden. Falls die Prämie zu hoch ist, ist eine Reduktion des Versicherungsumfangs die weitaus bessere Entscheidung. Im Fall eines zeitlich befristeten finanziellen Engpasses, bieten einige private Krankenversicherung auch die Möglichkeit einer Ruhendstellung der privaten Krankenversicherung von bis zu 12 Monaten an.
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