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Alternativmedizin: Wird das von privaten Krankenversicherungen bezahlt?

shurkin_son / stock.adobe.com

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Es gibt zahlreiche komplementärmedizinische Therapien, die zur Behandlung unterschiedlichster Beschwerden eingesetzt werden. Wir fassen die beliebtesten zusammen und sehen uns ihre Wirksamkeit an.


Alternativmedizin wird bei immer mehr Menschen beliebt, die auf der Suche nach sanften und ganzheitlichen Behandlungsmöglichkeiten sind. Ganz gleich, ob es sich um Akupunktur, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) oder andere alternativmedizinische Heilverfahren handelt, viele Patienten berichten von sehr positiven Erfahrungen.  

Doch eine der großen Fragen, die sich Interessierte oft stellen, betrifft die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen. Dabei gilt es die Unterschiede zwischen verschiedenen Anbietern und Tarifen zu kennen und zu vergleichen. Lassen Sie uns genau betrachten, unter welchen Umständen alternative Heilmethoden von privaten Krankenversicherungen abgedeckt werden.

Was ist Komplementärmedizin/Alternativmedizin

Alternative bzw. komplementäre oder ganzheitliche Heilmethoden umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Therapien, die meist außerhalb der konventionellen Schulmedizin stehen. Zu den bekannten zählen:

  • Akupunktur
  • Ayurveda
  • Bachblütentherapie
  • Eigenblutbehandlung
  • Homöopathie
  • Kinesiologie
  • Qi Gong
  • uvm.

Abdeckung durch private Krankenversicherungen

Was und wie viel die private Krankenversicherung für alternative Heilbehandlungen vergütet, hängt vom jeweiligen Anbieter und dem gewählten Tarif ab. Generell lässt sich sagen, dass bei allen Versicherungen für Alternativmedizin gleichwertig Kostenersatz geleistet wird wie für Schulmedizin. Aber natürlich steckt der Teufel im Detail. Falls die alternativmedizinische Behandlung von einem Arzt durchgeführt wird, erfolgt eine Rückvergütung in der Höhe des jeweiligen Tarifs. Anders sieht das aber aus, wenn die Behandlung von einem Therapeuten durchgeführt wird, was immer voraussetzt, dass der behandelnde Therapeut für die jeweilige Behandlung auch über eine entsprechende Ausbildung verfügt UND eine ärztliche Verordnung vorliegt, die bei Einreichung der Rechnung einer alternativmedizinischen Behandlung an die Versicherung übermittelt wird.

Bei der Wahl des richtigen Tarifs sollte genau geprüft werden, welche Verfahren inkludiert sind und ob es Einschränkungen gibt, z.B. in Bezug auf die Anzahl der Sitzungen oder die Höhe der Erstattung.

Fazit

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