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3 Mythen über private Krankenversicherungen

Jon Schulte / stock.adobe.com

Rund um das Thema private Krankenversicherung ranken sich viele Mythen und Märchen. Eine private Krankenversicherung abzuschließen, wenn man schon mit der Rettung am Weg ins Spital ist – das geht doch, oder? Wir klären die 3 häufigsten Mythen ein für alle Mal auf.


„Eine private Krankenversicherung schließt man ab, wenn man krank ist“

Regelmäßig glauben Menschen, es reiche die private Krankenversicherung erst im Falle einer Krankheit abzuschließen. Grundsätzlich ist das der falsche Weg, denn in diesem Fall kommt es zu einem Risikozuschlag. Das bedeutet, dass dann eine entsprechend höhere Versicherungsprämie fällig wird oder die Leistung für die bereits bestehende Erkrankung ausgeschlossen wird. Die Enttäuschung bei Betroffenen ist oftmals groß, wenn dann genau dieser akute Krankheitsfall von der Versicherung natürlich nicht bezahlt wird.

Am besten wird eine Krankenversicherung gestartet, wenn man noch jung und gesund ist. Denn die Prämie richtet sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter zu Beginn.

„Wenn zu viele Leistungen in Anspruch genommen werden, kündigt die Versicherung“

Auch diese Sorge zählt ins Reich der Märchen. § 178i Versicherungsvertragsgesetz regelt eindeutig: „Krankenversicherungsverträge dürfen nur auf Lebenszeit des Versicherungsnehmers geschlossen werden. Eine Kündigung durch die Versicherung ist nur bei Gruppenversicherungsverträgen zulässig.“ Bei einer Einzelkrankenversicherung ist es somit per Gesetz unmöglich, dass der Kunde von der Versicherung jemals gekündigt wird. Ganz unabhängig wie sich der Gesundheitszustand des Kunden im Laufe seines Lebens entwickelt. Auch die Versicherungsprämie kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr aufgrund einer Gefahrenerhöhung oder Erkrankung erhöht werden. Vorausgesetzt man hat zu Vertragsabschluss alle Fragen in Bezug auf die eigene Gesundheit wahrheitsgemäß beantwortet und keine Erkrankungen oder Anomalien verheimlicht.

„Patienten mit Sonderklasse Versicherung werden operiert, auch wenn sie gesund sind“

Die absolute Kernleistung der Sonderklasse- oder Spitalskostenversicherung ist die freie Arztwahl. Bei Erkrankung oder Verletzung können die allerbesten Spezialistinnen und Spezialisten für eine Behandlung ausgewählt werden, um so die allerbeste medizinische Behandlung zu bekommen. Die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung vor einer Operation ist mittlerweile völlig üblich und wird von der Sonderklasseversicherung auch übernommen. Wenn zwei unabhängig voneinander konsultierte Fachärzte zur gleichen Operation raten, steigt die Sicherheit und das Vertrauen des Patienten in das Urteil der Ärzte. Kein Patient mit einer privaten Krankenversicherung wird in Österreich häufiger operiert als Patienten ohne Zusatzkrankenversicherung. Auch dieser Mythos kann somit in die Welt der Märchen & Sagen eingeordnet werden.

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