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Jetzt private Krankenversicherung bei bereits bestehender Schwangerschaft abschließen

5 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (MuKiPa) werden während der Schwangerschaft von den Krankenkassen übernommen – vorausgesetzt, sie werden von einem Kassenarzt durchgeführt. Diese Untersuchungen decken jedoch nur einen Bruchteil der medizinisch empfohlenen Schwangerschaftsuntersuchungen ab.

Für schwangere Frauen ist nichts wichtiger als die Gesundheit ihres Babys. Pränataldiagnostik wie NIP-Test, Nackenfaltenmessung, Organscreening und CTG–Kardiotokographie ermöglicht schon während der Schwangerschaft die maximale Vorsorge für die Gesundheit Ihres Kindes. Leider sind alle diese Untersuchungen Privatleistungen und daher selbst zu bezahlen.

Viele Frauen bauen während ihrer Schwangerschaft eine vertrauensvolle Beziehung zu ihrer Gynäkologin/ihrem Gynäkologen auf und möchten daher selbstverständlich auch bei der Entbindung von dieser vertrauten Person begleitet werden. Von den Krankenkassen werden für die Entbindung aber nur die Kosten im Mehrbettzimmer eines öffentlichen Spitals ohne freie Arztwahl übernommen.

Fazit: Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die bestmögliche medizinische Versorgung während der Schwangerschaft & die Entbindung mit dem Wunsch-Gynäkologen in einer Wunsch-Klinik mit maximaler Privatsphäre. Gerne beraten wir Sie dabei kostenfrei und finden die passende Versicherung auch bei bereits bestehender Schwangerschaft.


Schwangerschaftsleitfaden

Mit Unterstützung von erfahrenen FachärztInnen für Gynäkologie und Geburtshilfe haben wir einen Überblick der wichtigsten Untersuchungen während der Schwangerschaft für Sie erstellt. Rot markiert sind Leistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

SSW 6-16

1. MuKiPa

Zusatztext

SSW 10-13

Chorionzotten­biopsie

Zusatztext

SSW 10-14

NIP-Test & Nackenfalten­messung

Zusatztext

SSW 11-14

Combined-Test

Zusatztext

SSW 14-18

Triple-Test

Zusatztext

SSW 16-18

Vaginaler Infektions­abstrich

Zusatztext

SSW 17-20

2. MuKiPa

Zusatztext

SSW 20-22

Organ­screening

Zusatztext

SSW 25-28

3. MuKiPa

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SSW 30-34

4. MuKiPa

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SSW 35-37

Streptokokken-Screening

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SSW 35-38

5. MuKiPa

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SSW 36-40

Akupunktur zur Geburts­vorbereitung

Zusatztext

SSW 38-41

CTG – Kardio­tokographie

Zusatztext

SSW 40

Entbindung im Mehrbett­zimmer eines öffentlichen Spitals ohne freie Arztwahl

Zusatztext

SSW 40

Entbindung in der Wunsch-Privatklinik mit Wunsch-Gynäkologen

Zusatztext

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Schwangerschaft & Entbindung:
Was kostet es wirklich?

Im folgenden Video erfahren Sie die Kosten für Schwangerschaft und Enbindung in Österreich.

Sie möchten während Ihrer Schwangerschaft die beste medizinische Versorgung für sich & Ihr Baby und sich nicht nur auf 5 MuKiPa-Untersuchungen beschränken?

Sie möchten bei Ihrer Entbindung von Ihrem Wunsch-Gynäkologen in Ihrer Wunsch-Privatklinik betreut werden?

ist Ihre Schnittstelle zur privaten Krankenversicherung auch bei bereits bestehender Schwangerschaft. Wir finden die Lösung, die genau zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt - mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir führen Sie spielend durch den Versicherungs-Dschungel, informieren Sie transparent über alle wichtigen Fußnoten und kümmern uns um die rasche Abwicklung.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich & kostenfrei.
Alles, was Sie tun müssen, ist uns anzurufen!

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Wir freuen uns auf Sie!

Bei Schwangerschaft & Entbindung geht es um beste medizinische Versorgung, Sicherheit und Wohlbefinden. Denn nichts ist wichtiger in dieser Zeit als Ihre Gesundheit. Und natürlich die Ihres Babys. In diesen Videos erzählen Kunden, warum Sie bei Ihrer Schwangerschaft auf eine private Krankenversicherung von PRIVATpatient vertraut haben:

„… weil kompetent, immer erreichbar und immer in meinem Interesse …“

„… weil ich so ganz unbeschwert schwanger sein kann …“

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Wussten Sie, …

…, dass viele werdende Mütter im Vorfeld nicht wissen, wie kostenintensiv Schwangerschaft und Entbindung nach Wunsch sein können?

Die Abrechnungen der letzten 12 Monate zeigen, dass die Kosten im Privatspital für Schwangerschaftserkrankungen, Schwangerschaftskomplikationen und Entbindung zwischen 4.478 Euro und 18.959 Euro liegen. Im Durchschnitt haben die Krankenhauskosten rund 8.000 Euro betragen.

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Auch bei bereits bestehender Schwangerschaft!

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½ Selbstbehalt für Kinder
bis 20. Geburtstag

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Für das Extra an Privatsphäre
Optional möglich

Wahlarzt & Alternativmedizin ambulant

inklusive Schwangerschaftsuntersuchungen & Pränataldiagnostik
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Von 1.500 € bis 9.646 €
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  • ½ Selbstbehalt für Kinder bis 20. Geburtstag
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    • Unfall
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Optional: 1-Bett-Zimmer
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  • 90% Kostenersatz bei medizinisch notwendigen Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen, Brücken, Implantate bis zur Jahreshöchstleistung. » Tarifdetails
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Sonderklasse stationär
Zweibettzimmer
mit € 1.585 SB / Tag
(max. 5 Tage pro Kalenderjahr)
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Sonderklasse stationär
Zweitbett- oder Einbettzimmer
mit € 1.585 SB / Kalenderjahr
  • Freie Spitals- und Arztwahl bei Erkrankungen, Schwangerschaft / Entbindung und Unfällen
  • Selbstbehalt entfällt generell bis zum 40. Geburtstag, danach gilt KEIN Selbstbehalt:
  • bei Aufenthalten bis zu 4 Tagen
  • bei definierten schweren Erkrankungen
  • bei tagesklinischen Behandlungen und Aufenthalten
  • nach einem Unfall
  • Unfallheilbehandlungen und deren Folgebehandlungen, die innerhalb von 5 Jahren nach dem ursprünglichen Unfall stattfinden
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Da sich die Bedingungen, Konditionen und Anbieter für eine private Krankenversicherung bei bestehender Schwangerschaft in den letzten Wochen (letzter Stand 20.10.2022) laufend ändern, ist eine Online-Prämienberechnung derzeit nicht möglich.

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Rufen Sie uns unter (01) 358 05 66 9 an und wir besprechen gerne die weitere Vorgehensweise!

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Da Ihre Schwangerschaft bereits fortgeschritten ist, bitten wir Sie, uns dringend telefonisch zu kontaktieren, weil sich das Zeitfenster für eine mögliche Versicherung bald schließt oder sogar bereits geschlossen hat.

Rufen Sie uns einfach unter (01) 358 05 66 9 an und Sie erhalten umgehend von uns eine kostenlose Beratung für Ihre Situation!

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Was ist im Leben wirklich wichtig?

Wir kennen die Antwort auf diese Frage und stellen sie daher ins Zentrum unserer Arbeit:

Die wichtigsten Fragen zur
privaten Krankenversicherung bei Schwangerschaft

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen, damit Sie top informiert die richtige Entscheidung für Ihre Schwangerschaft und Entbindung treffen können.

Kann ich eine private Krankenversicherung abschließen, wenn ich bereits schwanger bin?

Ja – sicher geht das. Wenn Sie bereits schwanger sind, ist ein Abschluss ohne Wartezeit und mit Sofortschutz noch möglich:

Möglich:Sonderklasse (stationär) + Wahlarzt (ambulant) – je nach Anbieter teils auch nur Sonderklasse

Nicht möglich:Wahlarzt „solo“ bei bestehender Schwangerschaft

Damit trotz bestehender Schwangerschaft auf die übliche 9-monatige Wartezeit für Schwangerschaft & Entbindung verzichtet wird, gibt es zwei Varianten:

  • mit Prämienzuschlag oder
  • verpflichtende Mitversicherung von Partner + Baby (ohne Zuschlag)

Wichtig: Auch bei bestehender Schwangerschaft gilt die normale Gesundheitsprüfung – Beschwerden/Erkrankungen/auffällige Befunde können zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.

Bis wann spätestens kann ich mich in der Schwangerschaft noch privat versichern?

Je früher, desto besser - und ja, auch in der Schwangerschaft ist der Beginn noch möglich. In der Praxis haben sich zwei Zeitfenster bewährt:

Ideal bis zur 20. Schwangerschaftswoche (SSW):
Dann ist die Tarifauswahl am größten – und die Abwicklung kann völlig entspannt erfolgen.

⚠️ Spätestens bis 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (EGT):
Danach wird es zu knapp, weil Antrag, Risikoprüfung, Rückfragen und Polizzierung Zeit brauchen und Babys oft früher kommen, als berechnet.

Merksatz: Bis zur 20. SSW haben Sie die meisten Optionen – bis 6 Wochen vor EGT ist die letzte realistische Deadline.

Welche Wartezeiten gelten für Schwangerschaft & Entbindung – und wann entfällt die 9-Monats-Wartezeit?

Grundsätzlich gilt: Für Schwangerschaft & Entbindung gibt es eine besondere Wartezeit von 9 Monaten – wenn die Schwangerschaft bei Versicherungsbeginn bereits besteht. Ohne Sonderregelung wäre diese Schwangerschaft/Entbindung dann nicht gedeckt.

Wann entfällt die 9-Monats-Wartezeit trotz bestehender Schwangerschaft?
Das ist möglich, wenn Sie eine der beiden Varianten wählen (je nach Anbieter):

  • mit Prämienzuschlagoder
  • mit verpflichtender Mitversicherung von Partner + Baby (ohne Zuschlag)

Merksatz: Bei bestehender Schwangerschaft ist die „Wartezeit-Frage“ in Wahrheit die Frage: Zuschlag oder Partner+Baby?

Welche Leistungen übernimmt die private Krankenversicherung während der Schwangerschaft konkret?

Wenn Ihre PKV Schwangerschaft & Entbindung ohne Wartezeit deckt (über die Sonderregelung), sind typischerweise diese Bereiche umfasst – je nach Tarif:

  • Ambulante Schwangerschaftsleistungen
    Vorsorge beim Arzt/bei der Ärztin Ihrer Wahl, Kontrollen, Untersuchungen, Befunde.
  • Pränataldiagnostik & zusätzliche Untersuchungen
    Z.B. weiterführende Ultraschalle / Spezialdiagnostik – sofern im Tarif enthalten.
  • Schwangerschaftskomplikationen
    Auch medizinisch notwendige Behandlungen/Abklärungen bei Komplikationen sind mitversichert – ambulant und (wenn nötig) stationär.
  • Stationäre Aufenthalte in der Sonderklasse
    Wenn Sie „sicherheitshalber“ oder aus medizinischen Gründen ins Spital müssen, greift die Sonderklasse – inklusive Arztwahl/Spitalswahl.
  • Entbindung (Geburt) inkl. freie Wahl
    Spital und behandelnde Ärzt:innen (z. B. Belegarzt) gemäß Tarif – die Entbindung ist der zentrale Leistungsfall.
  • Hebamme im Spital
    Leistungen der im Spital angestellten Hebamme sind Teil der Spitalsbehandlung; Wahlhebamme/Rufbereitschaft ist dagegen meist nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt.

Wichtig: Welche Punkte im Detail in welcher Höhe übernommen werden, ist tarifabhängig – wir zeigen Ihnen vor Abschluss klar, was für Ihre Schwangerschaft konkret gedeckt ist (und was nicht).

Übernimmt die private Krankenversicherung zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und Pränataldiagnostik (z. B. Organscreening, NIPT, Spezialuntersuchungen)?

Ja – und genau hier spielt eine PKV ihre Stärke aus. Denn bei Pränataldiagnostik übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten, weil diese Untersuchungen nicht im Eltern-Kind-Pass-Programm enthalten sind. Eine Kassenleistung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei erhöhtem Risiko (z. B. Alter der Mutter über 35 mit erblicher Vorbelastung) oder bei medizinischem Verdacht auf Fehlbildung/erblich bedingte Erkrankung.

Das bedeutet in der Praxis:
Für pränataldiagnostische Untersuchungen zur Risikoabschätzung und Diagnose (z. B. Organscreening, NIPT, Spezialdiagnostik) gilt:
👉 PKV ersetzt 80 % des Rechnungsbetrags (bis zur tariflichen Jahreshöchstleistung), weil die Krankenkasse nicht leistet.

Wichtig: Welche Untersuchungen im Detail gedeckt sind, ist tarifabhängig – wir sagen Ihnen vor Abschluss klar, was bei Ihrer Schwangerschaft konkret übernommen wird.

Deckt die private Krankenversicherung auch Schwangerschaftskomplikationen und Wochenbett-Erkrankungen?

Ja – wenn Ihre PKV Schwangerschaft & Entbindung ohne Wartezeit deckt, sind auch Schwangerschaftskomplikationen & -erkrankungen mitversichert. Das gilt sowohl während der Schwangerschaft als auch im Wochenbett.

Typische Fälle (je nach Tarif):

  • Ambulante Abklärungen & Behandlungen (z. B. zusätzliche Kontrollen, Labor, Medikamente, Therapien)
  • Stationäre Aufnahmen „sicherheitshalber“ oder bei echter medizinischer Notwendigkeit – dann greift die Sonderklasse laut Tarif
  • Behandlungen im Wochenbett, wenn erforderlich

Wichtig: Entscheidend ist immer, dass es sich um medizinisch notwendige Leistungen handelt und der konkrete Tarif diese Leistungen enthält.

Kann ich mit privater Krankenversicherung Arzt und Spital zur Entbindung frei wählen (Belegarzt, Sonderklasse, Privatspital)?

Ja – wenn Ihre PKV Schwangerschaft & Entbindung ohne Wartezeit deckt, haben Sie die Wahl. Das bedeutet:

  • Freie Arztwahl: Sie entscheiden sich für die Gynäkologin/den Gynäkologen Ihres Vertrauens.
  • Freie Spitalswahl: Entbindung in der Sonderklasse im öffentlichen Spital oder im Privatspital.
  • Unterbringung: Je nach Tarif im Ein- oder Zweibettzimmer mit Hotelkomfort.
  • Kosten/Abwicklung: In allen Vertragsspitälern gilt die Kostenübernahmegarantie mit Direktverrechnung – Sie müssen nicht „diskutieren“, ob das gedeckt ist, und müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wichtig: Die konkrete Auswahl (Privatspital/Belegarzt/Komfort) hängt vom Tarif ab – wir klären das vorab glasklar, damit am Tag der Entbindung alles völlig reibungslos klappt.

Übernimmt die private Krankenversicherung die Entbindung im Privatspital – und gilt das auch bei Wunschkliniken?

Ja. Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie auch im Privatspital entbinden – und das gilt auch für Wunschkliniken, weil sämtliche öffentlichen Kliniken und Privatkliniken mit Geburtshilfe in Österreich in der Liste der Vertragsspitäler enthalten sind.

Das bedeutet konkret:
Privatklinik oder öffentliche Klinik in der Sonderklasse: Sie haben echte Wahlfreiheit.
Kostenübernahmegarantie & Direktverrechnung in Vertragsspitälern: keine Vorleistung, keine Diskussionen.
Keine Überraschungen am Tag der Entbindung: Für Sonderklasse/Privatklinik ist eine Anmeldung zur Geburt erforderlich – dabei wird die bestehende PKV abgefragt und die Kostenübernahme organisatorisch geklärt.

Übernimmt die PKV jede Geburtsmethode – auch einen (Wunsch-)Kaiserschnitt?

Wenn eine vollwertige Sonderklasse inklusive Kostenübernahme für Schwangerschaft/Entbindung vorhanden ist, übernimmt die PKV grundsätzlich jede Geburtsmethode – also Spontangeburt, Kaiserschnitt und auch einen Wunsch-Kaiserschnitt.

Das heißt in der Praxis:
✅ Kostenübernahme unabhängig von der Geburtsmethode
✅ Sonderklasse-Vorteile wie freie Arzt-/Spitalswahl und Ein- oder Zweibettzimmer
✅ In Vertragsspitälern: Kostenübernahmegarantie & Direktverrechnung – ohne Vorleistung 

Zahlt die private Krankenversicherung eine Hebamme – und was ist mit Wahlhebamme/Rufbereitschaft?

Kurz gesagt: Die Hebamme im Spital ist abgedeckt – eine Wahlhebamme mit Rufbereitschaft meist nicht oder nur eingeschränkt.

Das bedeutet in der Praxis:

Hebamme im Privatspital/Sonderklasse:
Ist die Hebamme im Spital angestellt und die Betreuung Teil der stationären Leistung rund um die Entbindung, werden diese Kosten im Rahmen der PKV übernommen.

⚠️ Wahlhebamme / Rufbereitschaft:
Diese Kosten werden von der PKV nicht oder nur teilweise übernommen.

Gut zu wissen: Im Privatspital ist der Betreuungsschlüssel deutlich besser – hier betreut eine Hebamme nur 1 bis maximal 2 Gebärende gleichzeitig.

Welche PKV-Bausteine sind in der Schwangerschaft wirklich sinnvoll – und welche eher nicht?

Wenn Sie bereits schwanger sind und Sofortschutz für Schwangerschaft & Entbindung wünschen, liegt die Auswahl auf der Hand:

Sinnvoll (und realistisch umsetzbar):

  • Sonderklasse (stationär) inkl. Schwangerschaft/Entbindung
    Das ist der Kernschutz – für die Entbindung und alle medizinisch notwendigen Spitalsaufenthalte rundherum.
  • Optional: Upgrade auf Einbettzimmer
    Das ist die Voraussetzung, wenn Sie ein Familienzimmer möchten – mit maximaler Ruhe und dem Extra an Privatsphäre.
  • Wahlarzt (ambulant) – bei bestehender Schwangerschaft nur in Kombination
    Für rasche Termine bei Spezialist:innen, zusätzliche Diagnostik und Kontrollen, ohne dass Sie über die Kosten nachdenken müssen.

Eher nicht sinnvoll (weil am Ziel vorbei):

  • „Sonderklasse nur nach Unfall“ oder „Unfall + wenige schwere Erkrankungen“: günstig, aber keine Leistungen für Schwangerschaft/Entbindung.
  • „Extra-Bausteine“ wie Krankenhaustagegeld, Wellness-/Fitness-/Lifestyle-Tarife, Auslandsreise-Krankenversicherung und Ähnliches.

Soll ich mein Baby nach der Geburt gleich privat versichern – und welche Variante ist in der Praxis sinnvoll (Sonderklasse, Wahlarzt oder Kombi)?

Ja – wenn Sie für Ihr Kind die beste medizinische Versorgung sichern möchten, ist eine private Krankenversicherung gleich nach der Geburt eine durch und durch sinnvolle Entscheidung. Bei Kindern geht es nicht nur um „Komfort“, sondern vor allem um Zugang, Tempo und Sicherheit, wenn es darauf ankommt.

Unsere klare Empfehlung: die Kombi (Sonderklasse + Wahlarzt).
Warum? Weil sie zwei reale Engpässe gleichzeitig löst:

  • Sonderklasse stationär: Kinder haben besonders in den ersten 4 Lebensjahren am häufigsten Spitalsaufenthalte. Mit Sonderklasse sichern Sie im Ernstfall die besten Bedingungen – inklusive Kostenübernahme für eine Begleitperson (tarifabhängig) sowie Arztwahl und Ein-/Zweibettzimmer je nach Tarif.
  • Wahlarzt ambulant: Es gibt einen massiven Mangel an Kassen-Kinderärzt:innen – neue Patient:innen werden vielerorts nicht mehr aufgenommen, Termine sind schwer zu bekommen. Mit Wahlarzt sind Sie nicht vom Kassenplatz abhängig.

Kurz: Die Kombi ist die ideale Lösung – weil Ihr Kind damit ambulant und im Spital rasch versorgt & erstklassigabsichert ist.

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