Bestmögliche medizinische Versorgung &
maximaler Schutz für Schwangerschaft & Entbindung!
Diese Seite wurde am von Gerhard Scheynost, Geschäftsführer PRIVATpatient.at für Sie auf Aktualität geprüft. 5 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (MuKiPa) werden während der Schwangerschaft von den Krankenkassen übernommen – vorausgesetzt, sie werden von einem Kassenarzt durchgeführt. Diese Untersuchungen decken jedoch nur einen Bruchteil der medizinisch empfohlenen Schwangerschaftsuntersuchungen ab.

Für schwangere Frauen ist nichts wichtiger als die Gesundheit ihres Babys. Pränataldiagnostik wie NIP-Test, Nackenfaltenmessung, Organscreening und CTG–Kardiotokographie ermöglicht schon während der Schwangerschaft die maximale Vorsorge für die Gesundheit Ihres Kindes. Leider sind alle diese Untersuchungen Privatleistungen und daher selbst zu bezahlen.
Viele Frauen bauen während ihrer Schwangerschaft eine vertrauensvolle Beziehung zu ihrer Gynäkologin/ihrem Gynäkologen auf und möchten daher selbstverständlich auch bei der Entbindung von dieser vertrauten Person begleitet werden. Von den Krankenkassen werden für die Entbindung aber nur die Kosten im Mehrbettzimmer eines öffentlichen Spitals ohne freie Arztwahl übernommen.
Fazit: Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die bestmögliche medizinische Versorgung während der Schwangerschaft & die Entbindung mit dem Wunsch-Gynäkologen in einer Wunsch-Klinik mit maximaler Privatsphäre. Gerne beraten wir Sie dabei kostenfrei und finden die passende Versicherung auch bei bereits bestehender Schwangerschaft.
Mit Unterstützung von erfahrenen FachärztInnen für Gynäkologie und Geburtshilfe haben wir einen Überblick der wichtigsten Untersuchungen während der Schwangerschaft für Sie erstellt. Rot markiert sind Leistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
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Maßgeschneiderte Lösungen: Sie erhalten einen transparenten Marktvergleich und genau die Angebote, die zu Ihren Wünschen und Ihrem Budget passen.Im folgenden Video erfahren Sie die Kosten für Schwangerschaft und Enbindung in Österreich.
ist Ihre Schnittstelle zur privaten Krankenversicherung auch bei bereits bestehender Schwangerschaft. Wir finden die Lösung, die genau zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt - mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir führen Sie spielend durch den Versicherungs-Dschungel, informieren Sie transparent über alle wichtigen Fußnoten und kümmern uns um die rasche Abwicklung.
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Bei Schwangerschaft & Entbindung geht es um beste medizinische Versorgung, Sicherheit und Wohlbefinden. Denn nichts ist wichtiger in dieser Zeit als Ihre Gesundheit. Und natürlich die Ihres Babys. In diesen Videos erzählen Kunden, warum Sie bei Ihrer Schwangerschaft auf eine private Krankenversicherung von PRIVATpatient vertraut haben:
„… weil kompetent, immer erreichbar und immer in meinem Interesse …“
„… weil ich so ganz unbeschwert schwanger sein kann …“
„… weil das passende Angebot ohne Wenn & Aber gefunden wurde …“
Die Abrechnungen der letzten 12 Monate zeigen, dass die Kosten im Privatspital für Schwangerschaftserkrankungen, Schwangerschaftskomplikationen und Entbindung zwischen 4.478 Euro und 18.959 Euro liegen. Im Durchschnitt haben die Krankenhauskosten rund 8.000 Euro betragen.
Eine private Krankenversicherung abschließen, obwohl Sie bereits schwanger sind? Das geht nicht? Aber sicher geht das. Mit den besten Konditionen, die es auf dem Markt gibt und mit Sofortschutz. Denn wir finden für Sie die optimale Krankenversicherung aus allen namhaften Anbietern.
Konsultieren Sie Ihren Wunsch-Arzt, entbinden Sie in der Klink Ihrer Wahl und denken Sie nicht über die Kosten nach. Denn die trägt Ihre Privatversicherung.
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Bei bestehender Schwangerschaft können Sie derzeit online die Prämie nur für Mutter und Baby berechnen. Sollen Vater oder Kinder mitversichert werden, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch für eine Kostenauskunft!
Wir kennen die Antwort auf diese Frage und stellen sie daher ins Zentrum unserer Arbeit:

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen, damit Sie top informiert die richtige Entscheidung für Ihre Schwangerschaft und Entbindung treffen können.
Ja – sicher geht das. Wenn Sie bereits schwanger sind, ist ein Abschluss ohne Wartezeit und mit Sofortschutz noch möglich:
✅ Möglich:Sonderklasse (stationär) + Wahlarzt (ambulant) – je nach Anbieter teils auch nur Sonderklasse
❌ Nicht möglich:Wahlarzt „solo“ bei bestehender Schwangerschaft
Damit trotz bestehender Schwangerschaft auf die übliche 9-monatige Wartezeit für Schwangerschaft & Entbindung verzichtet wird, gibt es zwei Varianten:
Wichtig: Auch bei bestehender Schwangerschaft gilt die normale Gesundheitsprüfung – Beschwerden/Erkrankungen/auffällige Befunde können zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
Je früher, desto besser - und ja, auch in der Schwangerschaft ist der Beginn noch möglich. In der Praxis haben sich zwei Zeitfenster bewährt:
✅ Ideal bis zur 20. Schwangerschaftswoche (SSW):
Dann ist die Tarifauswahl am größten – und die Abwicklung kann völlig entspannt erfolgen.
⚠️ Spätestens bis 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (EGT):
Danach wird es zu knapp, weil Antrag, Risikoprüfung, Rückfragen und Polizzierung Zeit brauchen und Babys oft früher kommen, als berechnet.
Merksatz: Bis zur 20. SSW haben Sie die meisten Optionen – bis 6 Wochen vor EGT ist die letzte realistische Deadline.
Grundsätzlich gilt: Für Schwangerschaft & Entbindung gibt es eine besondere Wartezeit von 9 Monaten – wenn die Schwangerschaft bei Versicherungsbeginn bereits besteht. Ohne Sonderregelung wäre diese Schwangerschaft/Entbindung dann nicht gedeckt.
Wann entfällt die 9-Monats-Wartezeit trotz bestehender Schwangerschaft?
Das ist möglich, wenn Sie eine der beiden Varianten wählen (je nach Anbieter):
Merksatz: Bei bestehender Schwangerschaft ist die „Wartezeit-Frage“ in Wahrheit die Frage: Zuschlag oder Partner+Baby?
Wenn Ihre PKV Schwangerschaft & Entbindung ohne Wartezeit deckt (über die Sonderregelung), sind typischerweise diese Bereiche umfasst – je nach Tarif:
Wichtig: Welche Punkte im Detail in welcher Höhe übernommen werden, ist tarifabhängig – wir zeigen Ihnen vor Abschluss klar, was für Ihre Schwangerschaft konkret gedeckt ist (und was nicht).
Ja – und genau hier spielt eine PKV ihre Stärke aus. Denn bei Pränataldiagnostik übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten, weil diese Untersuchungen nicht im Eltern-Kind-Pass-Programm enthalten sind. Eine Kassenleistung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei erhöhtem Risiko (z. B. Alter der Mutter über 35 mit erblicher Vorbelastung) oder bei medizinischem Verdacht auf Fehlbildung/erblich bedingte Erkrankung.
Das bedeutet in der Praxis:
Für pränataldiagnostische Untersuchungen zur Risikoabschätzung und Diagnose (z. B. Organscreening, NIPT, Spezialdiagnostik) gilt:
👉 PKV ersetzt 80 % des Rechnungsbetrags (bis zur tariflichen Jahreshöchstleistung), weil die Krankenkasse nicht leistet.
Wichtig: Welche Untersuchungen im Detail gedeckt sind, ist tarifabhängig – wir sagen Ihnen vor Abschluss klar, was bei Ihrer Schwangerschaft konkret übernommen wird.
Ja – wenn Ihre PKV Schwangerschaft & Entbindung ohne Wartezeit deckt, sind auch Schwangerschaftskomplikationen & -erkrankungen mitversichert. Das gilt sowohl während der Schwangerschaft als auch im Wochenbett.
Typische Fälle (je nach Tarif):
Wichtig: Entscheidend ist immer, dass es sich um medizinisch notwendige Leistungen handelt und der konkrete Tarif diese Leistungen enthält.
Ja – wenn Ihre PKV Schwangerschaft & Entbindung ohne Wartezeit deckt, haben Sie die Wahl. Das bedeutet:
Wichtig: Die konkrete Auswahl (Privatspital/Belegarzt/Komfort) hängt vom Tarif ab – wir klären das vorab glasklar, damit am Tag der Entbindung alles völlig reibungslos klappt.
Ja. Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie auch im Privatspital entbinden – und das gilt auch für Wunschkliniken, weil sämtliche öffentlichen Kliniken und Privatkliniken mit Geburtshilfe in Österreich in der Liste der Vertragsspitäler enthalten sind.
Das bedeutet konkret:
✅ Privatklinik oder öffentliche Klinik in der Sonderklasse: Sie haben echte Wahlfreiheit.
✅ Kostenübernahmegarantie & Direktverrechnung in Vertragsspitälern: keine Vorleistung, keine Diskussionen.
✅ Keine Überraschungen am Tag der Entbindung: Für Sonderklasse/Privatklinik ist eine Anmeldung zur Geburt erforderlich – dabei wird die bestehende PKV abgefragt und die Kostenübernahme organisatorisch geklärt.
Wenn eine vollwertige Sonderklasse inklusive Kostenübernahme für Schwangerschaft/Entbindung vorhanden ist, übernimmt die PKV grundsätzlich jede Geburtsmethode – also Spontangeburt, Kaiserschnitt und auch einen Wunsch-Kaiserschnitt.
Das heißt in der Praxis:
✅ Kostenübernahme unabhängig von der Geburtsmethode
✅ Sonderklasse-Vorteile wie freie Arzt-/Spitalswahl und Ein- oder Zweibettzimmer
✅ In Vertragsspitälern: Kostenübernahmegarantie & Direktverrechnung – ohne Vorleistung
Kurz gesagt: Die Hebamme im Spital ist abgedeckt – eine Wahlhebamme mit Rufbereitschaft meist nicht oder nur eingeschränkt.
Das bedeutet in der Praxis:
✅ Hebamme im Privatspital/Sonderklasse:
Ist die Hebamme im Spital angestellt und die Betreuung Teil der stationären Leistung rund um die Entbindung, werden diese Kosten im Rahmen der PKV übernommen.
⚠️ Wahlhebamme / Rufbereitschaft:
Diese Kosten werden von der PKV nicht oder nur teilweise übernommen.
Gut zu wissen: Im Privatspital ist der Betreuungsschlüssel deutlich besser – hier betreut eine Hebamme nur 1 bis maximal 2 Gebärende gleichzeitig.
Wenn Sie bereits schwanger sind und Sofortschutz für Schwangerschaft & Entbindung wünschen, liegt die Auswahl auf der Hand:
✅ Sinnvoll (und realistisch umsetzbar):
❌ Eher nicht sinnvoll (weil am Ziel vorbei):
Ja – wenn Sie für Ihr Kind die beste medizinische Versorgung sichern möchten, ist eine private Krankenversicherung gleich nach der Geburt eine durch und durch sinnvolle Entscheidung. Bei Kindern geht es nicht nur um „Komfort“, sondern vor allem um Zugang, Tempo und Sicherheit, wenn es darauf ankommt.
✅ Unsere klare Empfehlung: die Kombi (Sonderklasse + Wahlarzt).
Warum? Weil sie zwei reale Engpässe gleichzeitig löst:
Kurz: Die Kombi ist die ideale Lösung – weil Ihr Kind damit ambulant und im Spital rasch versorgt & erstklassigabsichert ist.
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