
#sonderklasse-was-ist-abgedeckt-ein-zweibett-arztwahl-selbstbehalt
Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Die Sonderklasse bietet freie Arzt- und Spitalswahl, Ein-/Zweibettzimmer und Kostenübernahmegarantie, mit einem Selbstbehalt maximal einmal jährlich (oft bei Entbindung oder Unfall entfallend).
Die Sonderklasse sichert:
#direktverrechnung-im-spital-funktioniert-das
Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): In Vertragskrankenhäusern übernimmt die PKV die Sonderklasse-Mehrkosten direkt, abzüglich Selbstbehalt. Im Ausland oder ohne Direktverrechnung ist Vorleistung mit begrenzter Erstattung nötig.
In österreichischen Vertragskrankenhäusern mit Direktverrechnung gibt die PKV eine Kostenübernahmegarantie:
Prüfen Sie die Spitalsliste, um Überraschungen zu vermeiden.
#belegarztprivatspital-was-ist-der-unterschied
Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Ein Belegarzt behandelt in einem Vertragskrankenhaus mit Kostenübernahmegarantie, während Privatspitäler je nach Tarif abgedeckt sind, teils mit Vorleistung. In Vertragsspitälern Kostengarantie/Direktverrechnung (abzgl. SB), sonst tarifliche Erstattung.
Prüfen Sie die Tarifbedingungen, um Eigenkosten zu minimieren.
#spitalslisteneinrichtungen-gilt-meine-pkv-ueberall
Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): In Vertragskrankenhäusern der Spitalsliste gilt die Kostenübernahmegarantie, sonst nur eine begrenzte tarifliche Erstattung mit Vorleistung. In Vertragsspitälern Kostengarantie/Direktverrechnung (abzgl. SB), sonst tarifliche Erstattung.
Praxisablauf:
Im Ausland ist eine Reiseversicherung empfehlenswert.
#was-uebernimmt-eine-krankenhauszusatzversicherung
Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Sonderklasse: freie Arzt- und Spitalswahl, Ein-/Zweibettzimmer mit Hotelkomfort und ärztliche Wahlleistungen. In Vertragskrankenhäusern Kostenübernahmegarantie, sonst tarifliche Erstattung.
Die Sonderklasse umfasst:
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