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Private Krankenversicherung Häufige Fragen
Private Krankenversicherung Häufige Fragen

07.11Schwangerschaft, Entbindung & Familie

Ich bin noch nicht schwanger – wann soll ich die PKV für Schwangerschaft & Entbindung abschließen?

#ich-bin-noch-nicht-schwanger-wann-soll-ich-die-pkv-fuer-schwangerschaft-entbindung-abschliessen

Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Eine PKV sollte vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden, um Wartezeiten zu vermeiden und umfassende Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung zu sichern. Vor Schwangerschaft abschließen; dann keine 9‑Monats‑Karenz für Entbindung/Leistungen.

Ein Abschluss der privaten Krankenversicherung vor Eintritt einer Schwangerschaft ist ideal, da die übliche 9-monatige Wartezeit für Schwangerschafts- und Entbindungsleistungen entfällt.

  • Leistungen: Wahlarztbesuche (z. B. Gynäkolog:innen) und Sonderklasse im Spital, inklusive freier Arzt- und Spitalswahl.
  • Planung: Eine frühzeitige Abstimmung mit Ihren Entbindungsplänen (Wahlarzt, Klinik, Ein-/Zweibett) ist sinnvoll.

Dies gewährleistet eine stressfreie Versorgung während Schwangerschaft und Entbindung.

Ich bin bereits schwanger – was deckt die PKV und gibt es Wartezeit-Ausnahmen?

#ich-bin-bereits-schwanger-was-deckt-die-pkv-und-gibt-es-wartezeit-ausnahmen

Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Bei Abschluss während der Schwangerschaft gilt eine 9-monatige Wartezeit für Schwangerschafts- und Entbindungsleistungen, es sei denn, es gibt Ausnahmen mit Zuschlägen.

Wird eine private Krankenversicherung erst nach Beginn der Schwangerschaft abgeschlossen, greift in der Regel eine 9-monatige Wartezeit, während derer schwangerschafts- und entbindungsbezogene Leistungen nicht gedeckt sind.

  • Ausnahmen: Manche Versicherer bieten Wartezeitverzicht unter klaren Voraussetzungen oder mit befristeten Zuschlägen, wobei meist nur Sonderklasse oder Kombinationen mit Wahlarzt möglich sind.
  • Neugeborenes: Muss nach der Entbindung separat mitversichert werden.

Eine frühzeitige Klärung mit dem Versicherer hilft, die besten Optionen zu finden.

PKV fürs Kind/Baby – sinnvoll, wann starten, Kosten?

#pkv-fuers-kindbaby-sinnvoll-wann-starten-kosten

Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Eine PKV für Kinder sichert schnelle Termine bei Wahl-Kinderärzt:innen und beste Spitalsversorgung zu günstigen Prämien, idealerweise direkt nach der Entbindung. Gilt gemäß Tarif; Details im Abschnitt.

Eine private Krankenversicherung für Kinder oder Babys ist sinnvoll, um schnelle Termine bei Wahl-Kinderärzt:innen und erstklassige Spitalsversorgung im Ernstfall zu gewährleisten.

  • Start: Kurz nach der Entbindung, da die Prämien in jungen Jahren besonders günstig sind.
  • Leistungen: Wahlarzt, Sonderklasse, optional Zahnbehandlungen.
  • Begleitperson: Für Kinder bis 18 Jahre im Spital mitversichert.
  • Gesundheitsprüfung: Meist unkompliziert, erfordert aber fristgerechte Anmeldung.

Was zahlt die PKV bei Schwangerschaft und Entbindung?

#was-zahlt-die-pkv-bei-schwangerschaft-und-entbindung

Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Die PKV deckt ambulante und stationäre Leistungen rund um Schwangerschaft und Entbindung, inklusive freier Arzt- und Spitalswahl sowie Kostenübernahmegarantie. Freie Arzt‑ & Spitalswahl, Belegarzt/Hebamme erfasst; Entbindung ohne SB, Komplikationen gedeckt (tarifabhängig).

Eine private Krankenversicherung bietet umfassende Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung, sofern die Versicherung vor der Schwangerschaft abgeschlossen wurde:

  • Ambulant: Schwangerschaftsuntersuchungen und Pränataldiagnostik über den Wahlarzt-Tarif (80–100 % bis zum Jahreslimit).
  • Stationär: Freie Arzt- und Spitalswahl, Kostenübernahme für Belegärzt:innen und Hebammen (wenn im Spital angestellt), kein Selbstbehalt für die Entbindung.
  • Komplikationen: Frühentbindungen oder Wochenbetterkrankungen sind gedeckt.
  • Weitere Leistungen: Besuche bei anderen Fachärzt:innen oder stationäre Behandlungen bei Erkrankungen, je nach Tarif.

Ab wann zahlt sich eine Zusatzversicherung für die Entbindung aus?

#ab-wann-zahlt-sich-eine-zusatzversicherung-fuer-die-entbindung-aus

Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Eine PKV für die Entbindung schützt vor hohen Kosten (ca. 5.000–20.000 € in Privatkliniken) und deckt Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindung und Komplikationen ab.

Ohne private Krankenversicherung können die Kosten für eine Entbindung in einer Privatklinik zwischen 5.000 und 20.000 € liegen (Durchschnitt ~8.000 €).

  • PKV-Leistungen: Übernimmt Schwangerschaftsuntersuchungen, Pränataldiagnostik, Entbindung (inkl. Belegarzt und Hebamme) sowie Komplikationen.
  • Vorteile: Freie Arzt- und Spitalswahl ohne Selbstbehalt für die Entbindung, ambulant hohe Erstattungen.
  • Früher Einstieg: Ermöglicht eine planbare Entbindung und schützt vor unerwarteten Kosten.

Eine PKV ist besonders für werdende Eltern attraktiv, da sie das finanzielle Risiko übernimmt.

Kann ich mein Baby nach der Entbindung privat mitversichern?

#kann-ich-mein-baby-nach-der-entbindung-privat-mitversichern

Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Babys können zeitnah nach der Entbindung zu günstigen Prämien mitversichert werden, inklusive Leistungen wie Wahlarzt und Sonderklasse. Freie Arzt‑ & Spitalswahl, Belegarzt/Hebamme erfasst; Entbindung ohne SB, Komplikationen gedeckt (tarifabhängig).

Ein Neugeborenes kann kurz nach der Entbindung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, wobei die Prämien aufgrund des jungen Alters besonders niedrig sind.

  • Leistungen: Wahlarztbesuche, Sonderklasse im Spital, optional Zahnbehandlungen.
  • Begleitperson: Für Kinder bis 18 Jahre im Spital mitversichert.
  • Anmeldung: Fristgerechte Anmeldung und Beantwortung der Gesundheitsfragen erforderlich.

Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit der PKV?

#was-passiert-bei-trennung-oder-scheidung-mit-der-pkv

Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Bei Trennung oder Scheidung wird ein gemeinsamer PKV-Vertrag in zwei Einzelverträge geteilt, Kinder werden dem Elternteil mit Hauptwohnsitz zugeordnet, ohne Änderung der Leistungen. Gilt gemäß Tarif; Details im Abschnitt.

Wenn beide Partner:innen in einem gemeinsamen PKV-Vertrag versichert sind, wird dieser bei Trennung oder Scheidung in zwei separate Verträge aufgeteilt.

  • Zahlung: Jede Person übernimmt die eigene Prämienzahlung und wird eigenständige:r Versicherungsnehmer:in.
  • Kinder: Mitversicherte Kinder werden dem Elternteil mit Hauptwohnsitz zugeordnet, bei gemeinsamer Obsorge können Nachweise erforderlich sein.
  • Deckung: Leistungen und Tarife bleiben unverändert.
  • Fristen: Adressänderungen, Zahlungswege oder Obsorge-Nachweise sollten fristgerecht gemeldet werden.

Mitversicherung von Partner:in/Kinder – gibt es Vorteile?

#mitversicherung-von-partnerinkinder-gibt-es-vorteile

Kurzfassung (TL;DR · Stand: 07.11.2025): Die Mitversicherung von Partner:innen und Kindern bietet Familienrabatte (ca. 5 %) und vereinfacht die Abrechnung über eine gemeinsame Polizze. Gilt gemäß Tarif; Details im Abschnitt.

Die Mitversicherung von Partner:innen und Kindern bringt folgende Vorteile:

  • Finanziell: Familienrabatt (~5 %) ab zwei versicherten Personen, je nach Tarif.
  • Administrativ: Eine gemeinsame Polizze erleichtert Einreichwege, Belegübersicht und Kommunikation (z. B. über ein Kundenportal/App).
  • Individuelle Prüfung: Die Gesundheitsprüfung erfolgt pro Familienmitglied, Leistungen bleiben individuell.

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