Sicherheit auch finanziell
Kostenrückerstattung
Private Medizin nutzen – ohne Kosten-Schock.
Wahlarzt-Honorare müssen rein gesetzlich Versicherte selbst bezahlen und erhalten von der Krankenkasse einen sehr geringen Teil davon ersetzt. Eine Wahlarzt-Versicherung erstattet vollständig die Differenz zwischen Arzthonorar und Kassenerstattung (bis zur vereinbarten Jahreshöchstleistung).
Typisch abgedeckt sind (tarifabhängig):
- Wahlarzt- und Privatarzthonorare
- Diagnostik und ambulante Therapien (z. B. MRT, Ultraschall, Physiotherapie)
- Medikamente oder Heilbehelfe (z.B. Brillen, Kontaktlinsen, Schuheinlagen)
Praxis-Tipp: zuerst bei der Krankenkasse einreichen, danach bei der Wahlarzt-Versicherung – für 100 % Rückerstattung (bis zur Jahreshöchstleistung).
Wichtig: Wahlarzt = ambulante Leistungen. Stationär/Sonderklasse ist ein eigener Baustein.